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Der grüne Ausweis A für Vertriebene und Flüchtlinge   

Margarete Schulz (geb. Herder aus Hitzdorf), 2007

                                                                                       

Als ich unlängst in meinem persönlichen Ordner etwas nachlesen wollte, fand ich meinen grünen Ausweis A für Vertriebene und Flüchtlinge.

Er ist mir am 14.09.1955 auf meinen Mädchennamen Margarete Herder vom Bezirksamt Wilmersdorf in Berlin ausgestellt worden. Am 26. September 1955 – ich hatte inzwischen geheiratet – wurde eine amtliche Änderung auf den Namen Schulz vorgenommen.

Der Ausweis hat mich bis jetzt fast 60 Jahre begleitet, das heißt, er lag die ganzen Jahre im Schrank. Nur einmal machte er einen Ausflug als Beleg für meine Rentenberechnung. Er bestätigte, dass ich seit dem 15. Juli 1945 in Berlin meinen ständigen Wohnort habe und galt als unbefristete Zuzugsgenehmigung für West-Berlin. Ich war damals sehr stolz, denn vielen Vertriebenen wurde der Zuzug nach Berlin nicht erteilt, obwohl viele Flüchtlinge Verwandte in Berlin hatten und gern hier geblieben wären.

Weil ich keine Papiere gehabt habe, stand viele Jahre in meinem Personalausweis "Nicht nachgewiesen". Später wurde diese Bemerkung weggelassen. Aber wie mir ging es vielen Vertriebenen. Als dann der Lastenausgleich beantragt werden konnte, traf das für mich nicht zu. Mein Vater lebte in der DDR auf der Insel Rügen. Meine Mutter war in Hitzdorf verstorben.

Weil ein Elternteil im Osten und ich in Westberlin lebte, hat der Staat nichts gezahlt.

Nach der Wende erschien am 24. August 1998 in der Berliner Morgenpost ein Artikel: Einmalzahlung für Besitzer von Bodenreformland. Heimatvertriebene im Ostteil, denen in der DDR ein Bodenreform-Grundstück zugeteilt worden war, können jetzt eine Entschädigung nach dem sogenannten Vertriebenenzuwendungsgesetz erhalten. Die Zuwendung betrug maximal 4000 DM. Ich habe mich für meine Verwandten gefreut. Wir haben im Standesamt in der Rückert Straße die erforderlichen Bescheinigungen besorgt. Auf die Schilderung meiner Lage bei der Anfrage bekam ich die Antwort: Ja, wenn Ihr Vater verstorben ist, gibt es leider nichts.

Wir übrigen Flüchtlinge haben es mit Fassung tragen müssen!

Das fiel mir zu diesem kleinen grünen Papier ein. Vielleicht wird das Haus Brandenburg in Fürstenwalde einmal eine Sammelstelle für den Flüchtlingsausweis! Viele Kinder und Enkel können mit dem Nachlass sicher nichts anfangen.

Für uns ist auch dieser Ausweis ein Erinnerungsstück an unsere Vergangenheit.

 

 

 

 

 

 

 

   

Auch der Ausweis meines Vaters

existiert noch —

 

 ausgestellt in Schleswig-Holstein.

 

 

 

 

 

 

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